Brückensanierung

Brückenbelag und Brückensanierung

Für die Abdichtungen von Fahrbahntafeln auf Beton von öffentlichen Brücken gab es bis zur Mitte der Achtziger Jahre drei Bauarten, die über ein Merkblatt des Bundesministers für Verkehr (BMV) mit dem Titel "Bituminöse Brückenbeläge auf Beton" geregelt wurden: 
  • Eine Lage Mastix auf Glasvlies.
  • Eine Lage Edelstahlriffelband in gefülltem Bitumen auf Dampfdruckausgleichschicht aus grob besandeten Lochvliesbahnen.
  • Eine Lage Schweißbahn auf lösemittelhaltigen Voranstrich vollflächig verklebt.

In Zusammenhang mit einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) zeigte sich, dass bei den ersten beiden Bauarten die Abdichtung oft großflächig wasserunterläufig war bzw. bei der zweiten Bauart Probleme mit Lösemittelrückständen auftraten, infolge derer Blasen im Belag entstanden.

Als Lösung dieser beiden Probleme wurden drei neue Bauarten entwickelt, denen folgendes gemeinsam ist:
  • statt dem Bitumenvoranstrich wird eine lösemittelfreie Grundierung oder Versiegelung aus temperaturbeständigen Epoxydharz appliziert
  • die Betonoberfläche des Überbaus wird abtragend durch Kugelstrahlen vorher so vorbereitet, dass der Harz der Grundierung bzw. Versiegelung mit einer Abreißfestigkeit von mindestens 1,5 N/qmm  auf dem Beton haftet
  • die Dichtungsschicht wird so auf den Harz verklebt, dass sie vollflächig eine Abreißfestigkeit von mindestens 0,7 N/qmm hat.
Mit dieser Verfahrensweise  wird erreicht, dass sich infolge der festen Verbindung zwischen Harz und Überbau Dampfdruck nicht schädigend auf den Belag auswirkt und wg Fehlens von Hohlräumen zwischen dem Beton des Überbaus und der Dichtungsschicht Wasserunterläufigkeit verhindert wird.

Die Dichtungsschicht besteht  bei Bauart 1  aus einer, bei Bauart 2 aus zwei Lagen Bitumenschweißbahn und bei Bauart 3 aus einem Polyurethanharz, der maschinell flüssig aufgetragen wird und innerhalb weniger Sekunden zu einer Folie aushärtet.

Bis im Jahre 1987 mit Erscheinen der ZTV - BEL - B die drei Bauarten durch den BMV einheitlich für die gesamte Bundesrepublik geregelt wurden, hielt sie Einzug in Landesvorschriften wie in Niedersachsen zum Beispiel in die "EB Brückenbeläge auf Beton NS 86".

Seit dem Jahre 1997 werden die vorbeschriebenen und ferner Bauarten für Stahlfahrbahntafeln und Tröge bzw. für Tunnel, die in offener Bauweise gebaut werden, einheitlich in der ZTV-ING geregelt.
Die Bauart 1 wurde auch in die DIN 18195-5 übernommen, deren Geltungsbereich bei Brücken aber eingeschränkt ist auf Fahrbahntafeln, die nicht öffentlich genutzt werden.

Für alte Brücken besteht aufgrund der eingangs geschilderten Probleme Handlungsbedarf, um Schäden im Überbaubeton, die infolge Wasserunterläufigkeit durch eingetragenes Salz beispielsweise an der Bewehrung entstanden sind, zu sanieren, bevor die Standsicherheit der Brücke gefährdet ist.

Sowohl bei der Herstellung von neuen, als auch bei der Sanierung von alten Brückenbelägen ist LAFRENTZ seit vielen Jahren mit Erfolg tätig.

Abdichtungen nach:
  • ZTV-ING, T7, Abschnitt 1
  • ZTV-ING, T7, Abschnitt 2
  • ZTV-ING, T7, Abschnitt 3
  • ZTV-ING, T7, Abschnitt 4
  • ZTV-ING, T7, Abschnitt 5 
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