Anforderungsprofil einer Hochwasserschutzabdichtung bzw. eines Hochwasserschutzbelages
Nachhaltige und wirtschaftliche Sicherung des Bauwerkbestandes gegen Hochwasser, um nach einer eventuellen Havarie die weitere Nutzung ohne aufwendige Sanierungsarbeiten zu gewährleisten.
Hierfür ist die Herstellung eines
Hochwasserschutzbelages
erforderlich, der nach einer Wassereinwirkung nicht ersetzt werden muss, sondern weiterhin nutzbar ist. Der Bodenbelag muss im Einzelnen so beschaffen sein, dass er seine physikalischen Eigenschaften nicht verliert. Bauaufsichtlich erforderliche Anforderungen an den
Wärme-, den Schall- und den Brandschutz
müssen auch nach dem Hochwasserereignis gewährleistet sein.
Geeignet für das geschilderte Anforderungsprofil sind Gussasphalt, Schaumglasplatten und mineralische bzw. Bitumenabdichtungen, wenn sie richtig miteinander kombiniert und eingesetzt werden. Sämtliche benannten Materialien nehmen aufgrund ihrer Struktur kein Wasser auf. Gussasphalt besteht aus einem Gemisch aus Bitumen und mineralischen Zuschlägen und ist hohlraumfrei, Schaumglas ist geschlossenzellig.
Um dem
Auftrieb, der bei einem Hochwasserereignis entsteht, entgegen zu wirken, müssen die
einzelnen Funktionsschichten
des Belages ausreichend schwer sowie untereinander und mit dem Untergrund
haftzugfest und wasserdicht verbunden
werden.
Dieses geschieht, indem der aus Beton bestehende Untergrund des Belages durch Kugelstrahlen zuerst mechanisch abtragend vorbereitet, dann mit einem temperaturbeständigen Reaktionsharz versiegelt und anschließend mit einer Lage Polymerbitumen-Dachdichtungsbahn in heißflüssiger Polymerbitumenklebemasse belegt wird. Hierauf werden in Heißbitumen Schaumglasplatten hohlraumfrei verlegt.An aufgehenden Bauteilen wird die
Bitumendichtungsschicht
soweit hochgeführt, dass sie mit einer weiteren Lage, die auf den
Schaumglasplatten in Kombination mit einer Mastixschicht
verlegt wird, verbunden werden kann.
Da nicht ausgeschlossen werden kann, das beim Verlegen der Schaumglasplatten kleine Hohlräume verbleiben und um infolgedessen zu verhindern, dass bei einem Hochwasserereignis eine Wasserunterläufigkeit von den Rändern, das heißt von den aufgehenden Bauteilen her, erfolgen kann, wird die Abdichtung mit einer mineralischen Schlämme, die einen geringen Diffusionswiderstand ( 7 Meter äquivalente Luftschichtdicke) aufweist, nach oben hin bis zu einer Höhe von 70 cm verlängert. Bei dem Maß von 70 cm wird angenommen, dass das Hochwasser in den Räumen nicht höher als 50 cm ansteigt.Auf der oberen (zweiten) Dichtungsebene werden zwei Lagen Gussasphalt ausgeführt.
Die erste Lage dient der Herstellung ausreichender Ebenheit und ausreichendem Gewicht, die zweite Lage dem Nutzbelag, aus dem nach dreimaligen Abschleifen und Versiegeln der sogenannte Terrazzoasphalt wird.Da Gussasphalt nicht nur wasserdicht ist, sondern darüber hinaus über eine geringe Wärmeleitfähigkeit verfügt, verbessert er in Verbindung mit dem Schaumglas die Wärmedämmung. Außerdem mindert er durch seine große innere Dämpfung und niedrige Körperschallfähigkeit die Trittschallübertragung zu anderen Bauteilen. Im Verbund mit anderen Dämmsystemen kann eine Verminderung des Trittschalls um bis zu 33 db(A) erreicht werden.
Wegen seiner Viskoelastizität ist er abriebfest.
Hinsichtlich des Brandschutzes ist er als
schwer entflammbar
einzustufen, da er zu 90% aus Gestein besteht.
Zudem ist die Einbauzeit extrem kurz. Bereits nach zwei bis drei Stunden hat der Estrich seine Endfestigkeit erreicht.Um die
Unterlauf- und Auftriebssicherheit
an leichten mehrschaligen Trockenbauwänden beispielsweise in Feuchträumen zu gewährleisten, werden dort
Sockel gemauert, unter denen die erste Abdichtungsebene durchgezogen wird. Erforderliche
Trittschalldämmung wird mit Mineralfaserplatten
hergestellt, die ebenfalls wasserdicht abgekapselt werden.
Durchdringungen in den Feuchträumen werden mit
Doyma-Dichtungen
wasserdicht an die Hochwasserabdichtung angeschlossen.
Anschlüsse der Abdichtung an Außentüren erfolgen mit Flüssigkunststoff und Stahlwinkeln.
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